Die Sitzungshoheit. Was für ein Wort. Es erinnert fatal an vergangene Jahrhunderte in denen „Euer Hoheit“ als Anrede noch gebräuchlicher war. Und ganz ehrlich: Gerichte erinnern immer wieder fatal an diese Zeiten mit ihrer Sprache und ihren Unterordnungsritualen.
Inbegriff eben jener Sitzungshoheit der jeweiligen Richter*innen ist auch das Recht, Menschen die vermeintlich einen Prozess stören, herauswerfen zu lassen. Stören kann dabei jede Äußerung und manchmal sogar schon ein Lachen oder ein unerwünschter Politbutton sein, denn im Grunde ist die Öffentlichkeit zwar vorgeschrieben, aber faktisch oft unerwünscht. Dass am Ende einer Verhandlung dann „Im Namen des Volkes“ geurteilt wird verdeutlicht, dass dieses Volk ein abstraktes Konstrukt ist und herzlich wenig mit den realen Menschen in dieser Gesellschaft zu tun hat. Erst Recht nicht mit denen, die sich für den konkreten Prozess interessieren.
In einem Fall am Amtsgericht Lingen sollte eine solche vermeintliche Störerin rausgeworfen werden und bat schlicht darum, nicht von Männern angefasst zu werden. Als diese Bitte missachtet wurde, entschied sie sich, ihr T-Shirt auszuziehen, was dann auch den gewünschten Effekt hatte: Es wurden Frauen hinzugerufen, die die Aktivistin aus dem Gericht beförderten. Das soll nun angeblich strafbar sein, was doch reichlich nach einer plumpen Racheaktion des Gerichts wirkt. Doch der Prozess verspricht spannend zu werden, denn bezeugen werden diesen Vorgang die damals Beteiligten, unter anderem der damalige Richter Wulftange.
Wir laden ein zur solidarischen Prozessunterstützung:
Amtsgericht Lingen, 8.10.2025, 9 Uhr, Saal Z 16